Projektseite Gesamtkonzept Elbe

Gesamtkonzept Elbe

Apollensdorf, El-Km 224
Quelle: WSA Elbe

Entstehung des Gesamtkonzeptes Elbe

2017 verabschiedeten zwei Bundesministerien und zehn Bundesländer erstmals ein gemeinsames Konzept, mit dem die verkehrliche Nutzung und wasserwirtschaftliche Notwendigkeiten mit dem Erhalt des wertvollen Naturraums an der Elbe in Einklang gebracht werden sollen.

Warum ein Gesamtkonzept für die deutsche Binnenelbe?

Die Elbe ist eine sensible Flusslandschaft und gleichzeitig eine bedeutende Wasserstraße. Lange Zeit blockierten sich die verschiedenen Interessen an der Elbe gegenseitig. Das wirkte sich negativ auf den Wasserhaushalt der Elbe, die Natur entlang des Flusses und die Fahrverhältnisse für Schiffe aus.

Von 2013 bis 2017 erarbeiteten Bund und Länder das Gesamtkonzept Elbe. In einem umfassenden Dialog- und Beteiligungsprozess engagierten sich unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus dem Naturschutz sowie der Schifffahrt. Neben den Bundesministerien für Verkehr und Umwelt waren die Länder sowie Landes- und Bundesbehörden maßgeblich beteiligt.

Das gemeinsame Ziel: wertvollen Naturraum erhalten und die Binnenelbe fit für den Schiffsverkehr machen.

Gemeinsam die Elbe gestalten

Durch intensive Zusammenarbeit entstand ein gemeinsamer Handlungsrahmen für die Entwicklung der Elbe in den kommenden 20 bis 30 Jahren. Auch wenn den Akteurinnen und Akteuren bewusst ist, dass das Gesamtkonzept Elbe noch nicht alle langfristigen Zukunftsfragen beantworten kann, ist ein wichtiger Schritt getan.

Die abgeleiteten Maßnahmenoptionen werden seit Anfang 2018 im Anschlussprozess in Angriff genommen. Hauptziel ist es, die Erosion zu bekämpfen und die Bedingungen für die Schifffahrt zu verbessern. Ein Ausbau der Elbe ist dafür nicht geplant. Flussbauliche Maßnahmen werden nur dann akzeptiert, wenn sie zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen.

Wer setzt das Gesamtkonzept Elbe um?

Nach der Verabschiedung des Konzeptes im November 2017 folgte Anfang 2018 nahtlos der Anschlussprozess. Die Gremien aus dem Entstehungsprozess (vgl. untenstehende Grafik) wurden umstrukturiert. Statt eines Beratergremiums gibt es nun einen Beirat. Die eigentliche Umsetzung des Gesamtkonzeptes Elbe liegt bei der Bund-Länder-Kommission als Nachfolge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Das übergreifende Bund-Länder-Gremium blieb bestehen.

Ziel des Anschlussprozesses ist es, bei der Umsetzung der Maßnahmenoptionen die unterschiedlichen Interessen in Einklang zu bringen. Deshalb sollen über die Gremien hinaus auch in Zukunft Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich und ihre Expertise in der regionalen Beteiligung einzubringen. Alles rund um die aktuelle Zusammenarbeit der Gremien finden Sie unter Zusammenarbeit.

Entstehungsgeschichte des Gesamtkonzeptes Elbe

Flusskonferenz, Runde Tische und Ist-Analysen

Bund und Länder bildeten bereits 2012, noch vor Beginn des eigentlichen Prozesses, das Bund-Länder-Gremium. Dieses Gremium erarbeitete ein Eckpunktepapier, das die Rahmenbedingungen, Grundsätze und Ziele von Bund und Ländern für das Gesamtkonzept Elbe zusammenfasste.

Auf der ersten Sitzung eines Runden Tischs im Dezember 2012 wurde das Papier den Wirtschafts- und Naturschutzverbänden vorgestellt und verabschiedet. Im Rahmen der Flusskonferenz im März 2013 in Magdeburg präsentierte das Bund-Länder-Gremium das Eckpunktepapier der breiteren Öffentlichkeit. Mit dieser Flusskonferenz begann die eigentliche Erarbeitung des Gesamtkonzeptes Elbe.

Blick von hinten auf einen großen, bestuhlten Veranstaltungsraum, in dem etwa 80 Menschen sitzen und einem Vortrag auf einer Bühne zuhören. Hintergrund Flusskonferenz Die Flusskonferenz am 5. März 2013 in Magdeburg. Quelle: Andreas Lander

Zwischen März 2013 und Juli 2015 fand jeweils einmal jährlich eine Sitzung des Runden Tisches statt. Deren Ziel: Den Dialog mit den Interessenvertretungen der Umwelt und der Wirtschaft kontinuierlich fortsetzen.

Außerdem erarbeitete eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe den aktuellen Zustand der Elbe. Ihre Ergebnisse zu den Themen Naturschutz, Stromregelung, Schiffsverkehr und Wasserwirtschaft hielten sie als Ist-Analysen fest.

Seitens der Umwelt- und Wirtschaftsverbände wurden beim vierten Runden Tisch im Juli 2015 diese Analysen kritischen Stellungnahmen unterworfen und anschließend als ausreichende Grundlage für die weitere Arbeit einvernehmlich angenommen.

Soll-Konzept und Regionalkonferenzen

Aus den Runden Tischen ging ein Beratergremium hervor, das dem heutigen Beirat entspricht. Als zentrales Gremium erarbeitete es sowohl den Handlungsrahmen (auch „Soll-Konzept“ oder „Leitlinie“ genannt) als auch den konkreten Inhalt des Gesamtkonzeptes. Bis November 2017 tagte es alle vier bis sechs Wochen.

Die Gesamtverantwortung für die Erarbeitung des Konzeptes trug aber weiterhin das Bund-Länder-Gremium. Die Öffentlichkeit erhielt auf zwei Regionalkonferenzen im Mai 2016 und März 2017 Informationen zum aktuellen Stand des Gesamtkonzeptes.

Grafische Darstellung der Zusammenarbeit während des Entstehungsprozesses des Gesamtkonzepts Elbe. Entstehungsprozess Gesamtkonzept Elbe, Gremienarbeit Aufbau und Zusammenarbeit der Gremien des Entstehungsprozesses.

So geht es mit dem Gesamtkonzept Elbe weiter

Im November 2017 war es geschafft: 55 Maßnahmenoptionen wurden definiert und ermöglichen zukünftig die Umsetzung des Gesamtkonzeptes Elbe. In welchen Flussabschnitten jetzt schon Maßnahmen umgesetzt werden, ist unter Projekte einsehbar.

Letzte Änderung: 03.01.24