Projektseite Gesamtkonzept Elbe

Gesamtkonzept Elbe

Panoramadarstellung verlandeter Buhnenfelder bei Werben
Quelle: BfG

Wasserrahmenrichtlinie der EU

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich im Jahr 2000 dazu verpflichtet, ihre Gewässer bis 2027 in einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand zu versetzen. Anlass für den Erlass der Wasserrahmenrichtlinie war der schlechte ökologische Zustand, in dem sich eine Großzahl an Gewässern befanden. Die wichtigsten Ursachen für die Mängel sind:

  • Verschmutzung durch Industrie, Landwirtschaft und Kommunen
  • Bau von Querbauwerken, die die Durchgängigkeit des Gewässers behindern
  • Begradigungen von Flüssen und Abtrennen von Altarmen
  • Versiegelung von Ufern
  • Entziehen von Wasser für andere Zwecke
  • Bebauung des Einzugsgebietes von Flüssen

Jeder EU-Staat führte zunächst eine Bestandsanalyse seiner Gewässer durch, auf dessen Basis Maßnahmen zum Erreichen des EU-Ziels definiert wurden. Alle sechs Jahre wird der Fortschritt ihrer Umsetzung analysiert. In Deutschland ist hierfür das Bundesumweltministerium beziehungsweise das Umweltbundesamt verantwortlich. Bei einer Zwischenbilanz von 2015 zeigte sich, dass sich 82 Prozent der Oberflächengewässer und 36 Prozent des Grundwassers nach wie vor in einem schlechten Zustand befinden.

Einen guten ökologischen Zustand haben Gewässer dann, wenn

  • in ihnen viele, für sie typische wirbellose Tiere (Makrozoobenthos), Wasserpflanzen (Makrophyten), Algen (Phytobenthos, Phytoplankton) und Fische leben;
  • ihre Wasserqualität geringe Schadstoff- und Nährstoffbelastungen aufweisen, die den Umweltqualitätsnormen der EU (UQN) entsprechen;
  • sie möglichst ohne menschliche Eingriffe fließen können, also zum Beispiel kaum Begradigungen oder Staustellen aufweisen.

Das Gesamtkonzept Elbe fußt auf der Wasserrahmenrichtlinie und hat für die deutsche Binnenelbe weitere Ziele und Maßnahmenoptionen bestimmt. Die Binnenelbe weist bis dato einen unbefriedigenden Zustand auf. Mit den Maßnahmen des Gesamtkonzept Elbe soll sich das bis spätestens 2027 geändert haben.

Ausführliche Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.