Projektseite Gesamtkonzept Elbe

Gesamtkonzept Elbe

Die Elbe bei El-km 242
Quelle: WSA Elbe

Leitlinie des Gesamtkonzeptes Elbe

Bei der Erarbeitung des GKE wurden 19 Ziele für die vier Arbeitspakete Wasserwirtschaft, Naturschutz, Stromregelung und Sohlstabilisierung sowie Verkehr formuliert. Anhand des damaligen Zustands der Elbe wurden die Wechselwirkungen dieser Ziele überprüft. Stehen sie in einem Konflikt zueinander oder beeinflussen sie sich gegenseitig, ergänzen sie sich oder sind sie vollkommen unabhängig von einander?

Als Ergebnis wurden die 5 inhaltlich separaten Themenfelder E, W, G, S und N als übergreifende Ziele benannt. Fragestellungen, die im GKE nicht abschließend behandelt werden konnten, wurden im ergänzenden Themenfeld Z zusammengefasst. Die sechs Themenfelder, aus denen sich die Leitlinie ergibt, sind gleichrangig zu behandeln. Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele eines Themenfeldes dürfen die Ziele der anderer Themenfelder nicht behindern. Das 4. BLG hat dazu ergänzend beschlossen, dass die Bearbeitung des Themenfelds Z parallel im Rahmen der verfügbaren Ressourcen und Kapazitäten erfolgt.

Die Leitlinie des GKE benennt die 6 Themenfelder und beschreibt deren Aufgaben und Zielsetzungen:

Die Leitlinie bildet einerseits die Grundlage für die Auswahl, Prüfung und Verortung von Maßnahmenoptionen sowie andererseits den inhaltlichen Handlungsrahmen der Bundes- und Landesverwaltungen im Zusammenhang mit dem GKE.

E - Erosionsbekämpfung und Geschiebehaushalt

Stabilisierung der Sohle und des Wasserspiegels

Der Sohlerosion und dem damit nachfolgenden Wasserspiegelverfall wird durch zügige Umsetzung des Sohlstabilisierungskonzeptes entgegengewirkt. Die Umsetzung erfolgt immer auf der Basis des aktuellen, konsolidierten Wissensstandes. (1) Dies beinhaltet u. a. Geschiebezugabe, eine Verminderung der Sohlschubspannung, einen (aus verkehrlicher Sicht) möglichst gleichmäßigen Geschiebetransport, die Änderung der Buhnenausrichtung und die Stabilisierung der Gewässersohle (Sohlschwellen, örtlicher Sohlverbau). Zur Querschnittsaufweitung werden Maßnahmen (z. B. Uferabsenkungen, lokale Anpassungen der Stromregelungsbauwerke, Anbindung von Nebengewässern bzw. Flutrinnen und Absenkung zu hoch liegender Bauwerke) durchgeführt.

Die Zugabemassen orientieren sich an den durch Messung bzw. Modellierung/Rechnung festgestellten Geschiebedefiziten. Eine Optimierung der Geschiebezugabe (Erhöhung der Zugabemassen, weitere Zugabestellen, Anpassung der Korngrößen etc.) erfolgt bei Beibehaltung der Schifffahrt.

Die Reduzierung der Fahrrinnentiefen bei höheren Wasserständen (im Bereich von Mittelwasser) wird unter Berücksichtigung der Fahrrinnentiefen bestimmenden Stellen in Kauf genommen.

Folgende Themenfelder sind auch betroffen: S (W, N, Z)

W - Verbesserung des Hochwasserschutzes, Wasserrückhalt, Wasserhaushalt

Verbesserung des Hochwasserschutzes, Wasserrückhalt, Wasserhaushalt

Hochwasserschutz ist die Summe aller Maßnahmen zum Schutz von Leib und Leben sowie von Sachgütern vor Hochwasser. Neben technischen Hochwasserschutzmaßnahmen kommen hierzu gesteuerte und ungesteuerte Rückhaltemaßnahmen zur Anwendung.

Die Maßnahmen zur Wiederherstellung von ungesteuerten Rückhalteräumen (u. a. Deichrückverlegungen) dienen dem Hochwasserschutz und sind ein auenökologisches Erfordernis. Für die zusätzlich erforderlichen steuerbaren Retentionsräume (u. a. Flutpolder), die für die gezielte Kappung von Hochwasserscheiteln eingesetzt werden, sind Einschränkungen der Nutzung und ökologischen Entwicklung zu erwarten. Durch ökologische Flutungen (häufigere Flutungen) und Nutzungsänderungen (Acker zu Grünland, Extensivierung) sollen die Einschränkungen minimiert werden.

Trotz aller Retentions- bzw. Rückhaltemaßnahmen kann auf technische Hochwasserschutzanlagen nicht verzichtet werden. Flora und Fauna können beim Bau beeinträchtigt werden, was Kompensations- und Kohärenzsichernde Maßnahmen erfordert.

Folgende Themenfelder sind auch betroffen: N (S)

G - Reduzierung der Stoffeinträge

Reduzierung der stofflichen Belastung

Die stoffliche Belastung im Fluss und in der Aue soll reduziert werden. Dies erfordert u. a. eine auenangepasste Landnutzung (z. B. Umwandlung von Ackerfläche in der rezenten Aue, Extensivierung, Ausweisung von Gewässerrandstreifen), die ihrerseits von den verminderten Schadstoffeinträgen profitiert. Die Beeinträchtigungen von Flora und Fauna werden dadurch verringert.

Folgende Themenfelder sind auch betroffen: N (W)

S - Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse

Niedrigwasseroptimierung

Die Fahrrinnentiefe der Binnenelbe soll durch lokale Ergänzungen und Anpassungen des vorhandenen Stromregelungssystems an 345 Tagen im langjährigen Mittel auf mindestens 1,40 m unter GlW2010 verbessert werden (Verlässlichkeit der Nutzung), soweit es die Bekämpfung der Sohlerosion nicht behindert und entsprechende Vorgaben zugleich den Zielsetzungen von Natura 2000 und WRRL dienen. Das Mittelwasserregelungssystem bleibt im Grundsatz erhalten (aktuelles Mittelwasser).

Folgende Themenfelder sind auch betroffen: E (W, N, Z)

Verbesserte Streckeninformationen

Bei der Beseitigung von verkehrlichen Fehlstellen wird Richtungsverkehr ohne Schiffsbegegnungen angestrebt, um den Maßnahmenumfang zu minimieren und um Verbesserungen in der Gewässer- und Uferstruktur zu ermöglichen. Der Binnenschifffahrt werden entsprechende Streckeninformationen zur Selbstwahrschau zur Verfügung gestellt (AIS, ECDIS).

Ökologische Optimierung der Strombauwerke

Bei Baumaßnahmen an Buhnen, Parallel-/Leitwerken oder Ufersicherungen werden prioritär jeweils geeignete ökologisch optimierte Bauformen vorgesehen (z. B. durchströmbare Öffnungen, Teilrückbau und bei Ufersicherungen insbesondere oberhalb Mittelwasser, Anpassung der Bauwerksgeometrie in Länge, Höhe und Ausrichtung, ggf. Umwandlung von Querbauwerken in Längsbauwerke, im Einzelfall ingenieurbiologische Bauweise).

Folgende Themenfelder sind auch betroffen: N

Stärkung des Bundeswasserstraßensystems Elbe/Mittellandkanal/Elbe-Seitenkanal

Der vorgezogene Ersatzneubau einer Schleuse in Lüneburg-Scharnebeck soll dem am 5. August 2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2030 entsprechend, so zügig wie möglich realisiert werden.

N - Erhaltung und Wiederherstellung von Habitaten und Lebensraumtypen in Gewässer, Ufer und Aue

Verbesserung der Gewässer- und Uferstruktur

Die Strukturvielfalt und Morphodynamik im Gewässerbett und im Uferbereich werden zur Verbesserung des ökologischen Zustands und für den günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Habitate erhöht.

Dies geschieht z. B. durch Verringerung von technischem Uferverbau, Teilberäumung verlandeter Buhnenfelder, Förderung von Seitenerosion und Pionierhabitaten durch dynamische Entwicklung der Ufer- und Sohlstruktur, auch zur Stützung des Selbstreinigungspotentials (Flachwasserzonen, Sand- und Kiesbänke, etc.) sowie durch angepasste Gewässerunterhaltung (Reduzierung der Unterhaltungsbereiche). Störungen durch die Nachtschifffahrt und Nutzung der Uferbereiche sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Freizeit- und Tourismusnutzung sollte eingeführt werden.

Folgende Themenfelder sind auch betroffen: E (S, W)

Verbesserung der Vernetzung von Fluss und Aue

Die Rückführung der Entkopplung von Fluss und Aue führt zur besseren Anbindung von Auengewässern und Auenflächen und dort zur Verbesserung der Sedimentdynamik und des ökologischen Zustands sowie der Vernetzung der Biotope. Die Überflutungshäufigkeit soll auch bei kleineren Hochwässern verbessert werden.

Folgende Themenfelder sich auch betroffen: E (S, W)

Z - Zukunftsbetrachtungen

Weiter gehende Perspektiven und Erfordernisse über den räumlichen, inhaltlichen und zeitlichen Rahmen der Eckpunkte und der Geschäftsordnung des Gesamtkonzeptes hinaus

Umwelt und Naturschutz:

  • Verbesserung der Datenlage zur Modellierung ökologischer Grundlagen,
  • Stopp und Rückführung der anthropogen verursachten Sohlerosion,
  • maßgebliche Verbesserung des Stoff- und Wasserhaushalts im gesamten Einzugsgebiet,
  • flächendeckender günstiger Erhaltungszustand aller fluss- und auentypischen Lebensraumtypen und Arten mit Herbeiführung eines möglichst naturnahen Zustands des Flusssystems,
  • Herbeiführung eines möglichst naturnahen Zustands des Flusssystems im Sinne der Nationalen Biodiversitätsstrategie,
  • Prüfung, ob ökologische Verbesserungen durch Richtungsverkehr über die verkehrlichen Fehlstellen hinaus ermöglicht werden können,

Wirtschaft:

  • weitgehenden Verlagerung von Großraum- und Schwerlasttransporten von der Straße auf das System der Bundeswasserstraßen,
  • Nutzung digitaler Daten (AIS/RIS) und Systeme zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Schifffahrt,
  • Prüfung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für kleinere Transporteinheiten und flachgängige Schiffe (Güterschifffahrt),
  • Mittelwasseroptimierung in verkehrlicher Hinsicht,
  • Überprüfung der Niedrigwasseroptimierung der Elbe unterhalb und oberhalb von Magdeburg (einschließlich Nutzung des ESK, u. a. im Rahmen der Bedarfsplanung des Bundes),

Übergreifendes:

  • Wahrnehmung der Vorbildfunktion auf den Grundflächen der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Kommunen), der Kirchen und der gemeinnützigen Organisationen (Stiftungen und Umweltverbände) bei der Umsetzung der Ziele,
  • Überprüfung und Anpassung der Zuständigkeiten und Ressourcen (Auftrag, Aufgaben, rechtliche Rahmen, Personal) der Ministerien und Behörden an die zukünftigen Nutzungs- und Schutzanforderungen des Systems Fluss und Aue,
  • Klärung der Finanzierung zur Umsetzung von wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Maßnahmen,
  • Anpassung der Wasserbewirtschaftung an die Folgen des Klimawandels (für verkehrliche und ökologische Belange, z. B. Optimierung der Speicherbewirtschaftung zur Erhöhung der Überflutungshäufigkeiten, Verlässlichkeit der Schifffahrtsbedingungen),
  • Betrachtung der langfristigen volkswirtschaftlichen Wirtschaftlichkeit der Aufgaben und Maßnahmen einschließlich des Hochwasserschutzes und von Ökosystemdienstleistungen von Fluss und Aue.

Folgende Themenfelder sich auch betroffen: E, W, G, S, N

Letzte Änderung: 23.03.23