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Gesamtkonzept Elbe

Zusammenarbeit
Quelle: BfG

Geschäftsordnung des Gesamtkonzeptes Elbe

In unserer Geschäftsordnung erfahren Sie, welche Ziele die Organe des Gesamtkonzeptes Elbe verfolgen, wie sie zusammengesetzt sind, wann sie tagen und wie die Zusammenarbeit gestaltet werden soll.

Stand 25.01.2019

I. Präambel

Arbeitsgrundlage des Anschlussprozesses ist das Gesamtkonzept Elbe (GKE) in der Fassung vom 17. Januar 2017. Das GKE (Strategisches Konzept für die Entwicklung der deutschen Binnenelbe und ihrer Auen) stellt – neben den gesetzlichen Grundlagen – den Rahmen für das künftige Verwaltungshandeln der Landes- und Bundesbehörden sowie für partizipative Entscheidungsprozesse für Maßnahmen an der Elbe dar. Das GKE und der daraus resultierende Anschlussprozess sollen der Elbe eine langfristige Entwicklungsperspektive geben und bilden den von den beteiligten Akteuren gemeinsam vereinbarten Handlungsrahmen für die nächsten Jahre. Somit sollen die umweltverträgliche verkehrliche Nutzung der Binnenelbe und die wasserwirtschaftlichen Notwendigkeiten mit der Erhaltung des wertvollen Naturraums in Einklang gebracht werden. Ziel ist es, gemeinsame Lösungsansätze aufzuzeigen und umzusetzen.

II. Anschlussprozess: Aufgabenstellung und Prinzipien der Arbeitsweise

Aufgabenstellung

In Umsetzung und Ausgestaltung des GKE werden im Anschlussprozess behandelt:

  • die konkrete Umsetzung kurz- und mittelfristiger Maßnahmenvorschläge, die sich aus den Themenfeldern 1-5 der Leitlinie ergeben.
  • die Ziele, Themen und offenen Fragen aus dem Themenfeld Z.

Die umzusetzenden Maßnahmen sind in eine fortzuschreibende umfassende Handlungsstrategie zu überführen. Dabei sind die von Maßnahmen an der Elbe berührten Belange und Interessen strukturiert und transparent einzubinden. Die auf diese Weise erarbeiteten Ergebnisse besitzen eine hohe informelle Bindungswirkung für weitere politisch-administrative Entscheidungsprozesse. Formelle Verfahren und die spätere Umsetzung können dadurch beschleunigt werden.

Prinzipien der Arbeitsweise

  • Zu Beginn des Anschlussprozesses wird ein Arbeitsplan erstellt und regelmäßig aktualisiert.
  • Neue Erkenntnisse werden bei der Umsetzung und Ausgestaltung berücksichtigt, wo dies fachlich begründet ist.
  • Der Prozessfortschritt wird in jährlich zu erstellenden Fortschrittsberichten festgehalten und veröffentlicht.
  • Im Rahmen des Anschlussprozesses soll die enge Einbindung der Institutionen, zivilgesellschaftlichen Gruppen und der Öffentlichkeit aus den Regionen organisiert werden.
  • Die Beteiligung findet auf Ebene der Konsultation statt. Die verantwortlichen Behörden treffen und begründen ihre Entscheidungen nach fachlicher Auseinandersetzung mit vorgetragenen Einwänden und Vorschlägen sowie qualifizierter Diskussion.
  • Der Prozess und die dabei erzielten Ergebnisse werden ebenso wie gemeinsam gefundene Lösungen und offen gebliebene Fragen und Konflikte transparent und gut verständlich im Internet dokumentiert.

III. Gremien im Rahmen des Gesamtkonzeptes Elbe

Für den im GKE vereinbarten Anschlussprozess werden drei Gremien konstituiert und eine Geschäftsstelle eingerichtet:

  1. ein Bund-Länder-Gremium (BLG)
  2. eine Bund-Länder-Kommission (BLK)
  3. ein Beirat
  4. eine Geschäftsstelle

1. Bund-Länder-Gremium (BLG)

Das BLG entscheidet über Umsetzungsschritte im Zusammenhang mit dem GKE. Die gesetzlichen Zuständigkeiten des Bundes und der Länder bleiben unberührt.

Zusammensetzung

  • Das BLG besteht aus Vertretern der zuständigen Bundes- und Länderministerien sowie ggf. deren nachgeordneten Behörden.
  • An den Sitzungen des BLG nehmen darüber hinaus Vertreter der Vorsitzländer der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe und der Länder-Arbeitsgemeinschaft UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe (LAG BRFE), die Mitglieder/ Leiter der BLK sowie die Mitglieder des Beirates und bedarfsweise die Vertreter der fachberatenden Oberbehörden teil. Zu den BLG-Sitzungen werden Vertreter des tschechischen Verkehrsministeriums eingeladen.
  • Stimmrecht haben ausschließlich die anwesenden Bundes- und Ländervertreter. Jedes Land und der Bund haben jeweils eine Stimme. Beschlüsse des BLG werden einstimmig gefasst.
  • Die Mitglieder des Beirats haben Rederecht in den Sitzungen des BLG.
  • Zustimmungen werden in der Regel mündlich in den Sitzungen des BLG eingeholt und schriftlich protokolliert.
  • Nicht-Zustimmungen des Bundes und der Länder sind von diesen schriftlich innerhalb von 14 Tagen bei der Geschäftsstelle einzureichen und zu begründen.

Sitzungen

  • Die Leitung des BLG haben das Bundesverkehrs- (BMDV) und das Bundesumweltministerium (BMUV).
  • Das BLG tagt mindestens einmal jährlich und bei Bedarf.
  • Sitzungsort ist Berlin.

2. Bund-Länder-Kommission (BLK)

Die BLK koordiniert die Umsetzung und Ausgestaltung des GKE zwischen Bund und Ländern. Sie bereitet die Beiratssitzungen vor.

Zusammensetzung

  • Die BLK setzt sich zusammen aus zwei, ggf. drei Vertretern der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), einem Vertreter der Geschäftsstelle der FGG Elbe und einem Vertreter der LAG BRFE (BRME).
  • Die BLK wird bedarfsweise verwaltungsintern durch drei Unterarbeitsgruppen (1. Wasserwirtschaft, 2. Naturschutz und 3. Stromregelung/ Verkehr) unterstützt, die der BLK zuarbeiten und neben den Mitgliedern der BLK um weitere Mitglieder aus den Verwaltungen ergänzt werden können.
  • Zur Vor- und Nachbereitung der Beiratssitzungen und anlassbezogen nehmen zusätzlich je ein fester Vertreter der Umwelt- und Wirtschaftsverbände aus dem Beirat teil.

Sitzungen

  • Die Leitung der BLK übernimmt ein Vertreter der WSV.
  • Die BLK trifft sich bedarfsweise sowie zur Vorbereitung der Beiratssitzungen.
  • Sitzungsort ist grundsätzlich Magdeburg.

3. Beirat

Über den Beirat werden die Interessengruppen aktiv in den Anschlussprozess zum GKE eingebunden. Der Beirat gibt der BLK auf Basis der von der BLK erarbeiteten Vorlagen (z. B. Umsetzungsplan, Planungsunterlagen, Modelluntersuchungen) Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung des GKE. Außerdem entwickelt der Beirat möglichst im Konsens Empfehlungen für die konkrete Ausgestaltung der regionalen und thematischen Beteiligungsprozesse.

Zusammensetzung

Beiratsmitglieder sind

  • die BLK

    • vier ständige Vertreter aus dem Bereich Umwelt- und Naturschutz/ Zivilgesellschaft
    • vier ständige Vertreter aus dem Bereich Wirtschaft/ Verkehr
    • bedarfsweise und in fachberatender Funktion wird der Beirat durch je einen Vertreter der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und des Umweltbundesamtes (UBA) unterstützt.
  • Weiterhin werden je ein Vertreter der Kirchen und des tschechischen Verkehrsministeriums zu den Sitzungen eingeladen.
  • Die ständigen Vertreter sind mit einem entsprechenden personenbezogenen Mandat ausgestattet. Jeder ständige Vertreter kann einen Stellvertreter für den Beirat benennen, der an den Sitzungen im Falle der Verhinderung des ständigen Vertreters teilnimmt. Der ständige Vertreter ist der zentrale Ansprechpartner im Beirat.
  • Anlassbezogen und nach Abstimmung mit der sitzungsvorbereitenden BLK können weitere Experten zu Sitzungen eingeladen werden.
  • Für die vertiefte Diskussion zu größeren Maßnahmen/ Maßnahmenbündeln des GKE und den im Kapitel 5 des GKE definierten Themen können bedarfsweise zusätzliche geeignete Formate temporär eingerichtet werden. Dabei werden möglichst bestehende Strukturen innerhalb des GKE genutzt.

Sitzungen

  • Die Sitzungen werden durch die BLK gemeinsam mit zwei Verbandsvertretern (jeweils benannt von den Umwelt- und Wirtschaftsvertretern) des Beirats unter Einbeziehung der Geschäftsstelle vor- und nachbereitet.
  • Die Sitzungen werden von der Geschäftsstelle moderiert.
  • Der Beirat tagt i. d. R. viermal im Jahr.
  • Sitzungsort ist Berlin oder Magdeburg.

4. Geschäftsstelle

Zur Koordination der Sitzungen der Gremien ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen des Beirats, des BLG und der BLK (Versand von Einladungen, Tagesordnung und Unterlagen) vor, protokolliert und koordiniert den Gesamtablauf und ist für die aktuelle Dokumentenverwaltung verantwortlich. Die Geschäftsstelle sorgt für regelmäßige Kommunikation und Herstellung der Transparenz (Internetauftritt etc.). Die WSV übernimmt die dadurch entstehenden Kosten und ist für die vertragliche Abwicklung verantwortlich.

IV. Gemeinsame Regelungen für Bund-Länder-Gremium und Beirat

  • Sitzungstermine werden in den jeweiligen Gremien vorausschauend und frühzeitig festgelegt.
  • Der Entwurf der Tagesordnung wird durch die sitzungsvorbereitende BLK erstellt und grundsätzlich vier Wochen vor der entsprechenden Sitzung den Teilnehmenden zugesandt. Jedes Mitglied hat das Recht, bis zwei Wochen vor der Sitzung weitere Tagesordnungspunkte vorzuschlagen. Die Tagesordnung ist zu Beginn jeder Sitzung mehrheitlich zu bestätigen.
  • Die Zusendung von Sitzungsunterlagen erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. Hiervon soll nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
  • Alle Sitzungen werden durch die Geschäftsstelle dokumentiert und im jeweiligen Gremium auf der kommenden Sitzung oder im Umlaufverfahren abgestimmt. Änderungsvorschläge werden direkt in den Entwurf eingebracht. Dies umfasst auch abgegebene Hinweise und Empfehlungen und der vereinbarte Umgang mit diesen. Gemeinsam gefundene Lösungen (Konsens) und verbleibende Konflikte (Dissens) sowie offene Fragen werden nachvollziehbar dargestellt.

V. Kommunikation/ Sonstiges

  • Alle Vertreter gehen vertrauensvoll, wertschätzend und respektvoll miteinander um.
  • Die Mitglieder aller Gremien arbeiten unter Anerkennung des veröffentlichten GKE an dessen Umsetzung mit. Die zivilgesellschaftlichen Mitglieder wirken dabei auch auf Basis ihrer dazu veröffentlichten Stellungnahmen mit.
  • Die Sitzungen aller Gremien sind nicht öffentlich und nur dem Teilnehmerkreis, wie in dieser Geschäftsordnung beschrieben, zugänglich.
  • Vertrauliche Informationen werden nicht nach außen kommuniziert.
  • Die Mitglieder informieren ihre jeweiligen Gremien über den Stand der Diskussion.
  • Nicht abgestimmte Sitzungsunterlagen, Entwürfe und Konzepte sind vertraulich und nur für die am Dialogprozess beteiligten Institutionen bestimmt.
  • Die Pressearbeit der Gremien zum GKE erfolgt über die Geschäftsstelle. Pressemitteilungen des Beirats etc. werden von der BLK erarbeitet und mit dem Beirat abgestimmt. Sie werden über einen breiten Medienverteiler versendet.
  • Die eigenständige Kommunikation der Beteiligten zum GKE erfolgt unter Beachtung der Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung des GKE.
  • Die Versendung von Informationen über die eingerichteten Verteiler erfolgt durch die Geschäftsstelle.
  • Für die Vereinfachung der Kommunikation nach innen und außen wird das Informationsportal zum GKE im Internet genutzt. Dieses enthält

    • einen öffentlichen Bereich, auf dem u. a. die Geschäftsordnung, Informationen zur Umsetzung, Untersuchungen, Stellungnahmen sowie die Fortschrittsberichte eingestellt werden.
    • einen internen Bereich für Teilnehmende der Gremien mit Zugriff auf notwendige Dokumente. Dazu zählen u. a. Präsentationen und Protokolle der Gremiensitzungen, Entwurfsfassungen der Dokumente, Zwischenergebnisse von Studien und Informationen zur Vorbereitung von Maßnahmen.

VI. Regionale Beteiligungsverfahren

In regionalen und thematischen Beteiligungsverfahren werden frühzeitig konkrete Planungen, offene Fragen, Konzepte und Alternativkonzepte vorgestellt und diskutiert (Information und Konsultation). Die Ausgestaltung der Beteiligungsverfahren erfolgt entsprechend des „Handbuches für eine gute Bürgerbeteiligung“ des BMDV und wird, wie auch die Fragestellung und der konkrete Untersuchungsumfang, gemeinsam mit den Interessensvertretungen im Beirat konkretisiert sowie zu Beginn jeweils mit den regionalen Akteuren rückgekoppelt.

Letzte Änderung: 01.12.23