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Gesamtkonzept Elbe

Blick nach vorne zur Bühne. Im Veranstaltungsraum sitzen etwa 110 Gäste.
Quelle: WSA Elbe

Keynote: "Entwicklungsmöglichkeiten für die Elbe - Eine Retrospektive"

Herr Dr. Andreas Anlauf und Frau Petra Faulhaber am Rednerpult Dr. Andreas Anlauf und Petra Faulhaber Dr. Andreas Anlauf (BfG) und Petra Faulhaber (BAW) Quelle: WSA Elbe

Dr. Andreas Anlauf war langjähriger wissenschaftlicher Mitarbeiter und kommissarischer Leiter des Referats U1 Ökologische Grundsatzfragen an der BfG. Er führte ökologische Projekte, Untersuchungen und Fachkoordinationen zur Entwicklung der Elbe durch und berät das BMDV, das BMUV und nachgeordnete Behörden sowie insbesondere die WSV in Fragen der ökologischen Entwicklung und Renaturierung von Wasserstraßen und ihren Auen. Er ist zudem fachlicher Ansprechpartner für das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“, Koordinator des bundesweiten Fachkreises Naturschutz und Landschaftspflege in der WSV, Vertreter des Bundes im LAWA-AO Expertenkreis Hydromorphologie und unterstützt das Gesamtkonzept Elbe durch ökologische und naturschutzfachliche Beiträge.

Petra Faulhaber hat die wissenschaftliche Arbeit der BAW zur Binnenelbe über viele Jahre maßgeblich geprägt. U. a. untersuchte sie die hydraulisch-morphodynamischen Verhältnisse der Elbe im Labor und mit numerischen Modellen. Sie wurde im Jahr 2022 mit der Hubert-Engels-Medaille für ihre Verdienste um die Entwicklung des Wasserbaus und der Hydromechanik und für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Wasserbaus, speziell im Themenbereich Binnenelbe, geehrt.

Unter dem Titel „Entwicklungsmöglichkeiten für die Elbe – Eine Retrospektive“ wagen Petra Faulhaber und Dr. Andreas Anlauf anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Gesamtkonzeptes Elbe eine gemeinsame persönliche Rückschau auf die Meilensteine, die interdisziplinär umgesetzt wurden und die Entwicklung der Elbe seit den 1990er-Jahren maßgeblich geprägt haben.

Auch wenn die Binnenelbe für verschiedene Nutzungsanforderungen in der Kulturlandschaft aufgrund von u. a. Eindeichungen, abflussverbessernden Begradigungen und der Schiffbarmachung schon seit vielen Jahrhunderten anthropogenen Einflüssen unterliegt, erfolgten die wasserwirtschaftlichen Veränderungen der Mittel- und Niedrigwasserregelung hauptsächlich ab dem 19. Jahrhundert. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Talsperren im Elbeeinzugsgebiet und Staustufen im Oberlauf, die Modifizierung der Nebenflussmündungen, die veränderte Einleitung von Sümpfungswässern des Braunkohleabbaus oder der Bau des Wehres Geesthacht schlossen sich im 20. Jahrhundert an. Anfang der 1990er-Jahre war die deutsche Binnenelbe so ein nahezu ungestauter, überwiegend eingedeichter und für die Schifffahrt ausgebauter Fluss, der vielerorts Unterhaltungsmängel aufwies jedoch auch durch naturnahe Strukturen geprägt war. Nach 1989 verbesserte sich die Wasserqualität zunehmend und viele Strukturen sind trotz der anthropogenen Überprägung im Vergleich mit anderen europäischen Flüssen weiterhin naturnah erhalten geblieben.

Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde von der Wasserstraßenverwaltung eine umfassende Erfassung des Zustandes der Bauwerke und eine entsprechende Defizitanalyse vorgenommen, die als Grundlage für die weiteren verkehrstechnischen Planungen zur Schwachstellenbeseitigung dienten. Zusammengefasst wurden die Ergebnisse in einer sogenannten „Haushaltsunterlage zu Strombaumaßnahmen“, die Maßnahmen zur Wiederherstellung, Ergänzung und Pflege der Regelungsbauwerke enthielt. Mit der Erosionsstrecke, der Stadtstrecke Magdeburg sowie der Elbe-Reststrecke enthielt die Haushaltsunterlage auch drei Planvorhaben, die uns bis heute noch beschäftigen.

Schon vor den 1990er Jahren spielte der Natur- und Gewässerschutz an der Elbe eine maßgebliche Rolle. Bereits 1979 wurde das historische Biosphärenreservat „Steckby – Lödderitzer Forst“ offiziell von der UNESCO als erstes UNESCO-Biosphärenreservat Deutschlands anerkannt und 1988 um die Des-sau-Wörlitzer Kulturlandschaft erweitert. Durch die Einbeziehung weiterer Bereiche wurde 1990 das Biosphärenreservat "Mittlere Elbe" geschaffen, das seit 1997 zum länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“ gehört.

In den 1990er Jahren wurden sowohl durch die Wasserstraßenverwaltung selbst, durch die Länderverwaltungen als auch durch die Wissenschaft neue Grundlagen für den Umgang mit der Elbe geschaffen, die in vielfältigen Verwaltungsdokumenten und Veröffentlichungen dokumentiert sind.
Ein Monitoring der Wirbellosen (BfG) und des Vorkommens und der Schadstoffbelastung der Fische der Elbe (ARGE Elbe) wurde etabliert. Mit dem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung eingerichteten „Forschungsverbund Elbe-Ökologie“ wurden eine Vielzahl wissenschaftlicher Projekte initiiert, in denen die hydraulischen, morphodynamischen, ökologischen und sozio-ökonomischen Zusammenhänge an der Elbe mit Blick auf eine dauerhaft umweltverträgliche Entwicklung der Elbelandschaft unter Berücksichtigung verschiedener Nutzungsansprüche untersucht wurden. Im Ergebnis liegen fünf Bände beim Schweizerbartverlag vor, von denen auf Band 2 „Struktur und Dynamik der Elbe“ hingewiesen werden soll. Die Erkenntnisse sowie Ergebnisse der auch an der Elbe weiterhin geleisteten, intensiven Forschungsarbeit von Ressortforschungseinrichtungen und Universitäten bilden eine wesentliche Grundlage für die heutige Arbeit an der Elbe.

Ab den 1990er-Jahren wurden verstärkt neue Wege bei der Unterhaltung der Elbe erprobt. In der Pilotstudie "Unterhaltungsplan Mittelelbe" (1996) wurde beispielhaft dokumentiert, wie notwendige Unterhaltungsmaßnahmen naturschonend und verträglich umgesetzt werden können. Zu den vielfältigen Maßnahmenempfehlungen zählten u. a. das Belassen von Buhnendurchrissen (bzw. deren Sicherung) und die Schaffung von Kerben, das Unterlassen der Unterhaltung an Gleitufern, das Belassen bzw. Einbringen von Totholz, die Beschränkung von Instandhaltungsmaßnahmen auf das notwendige Maß sowie die wasserseitige Umsetzung von Unterhaltungsmaßnahmen zum Schutz wertvoller Landbereiche. Auch die gezielte Geschiebezugabe zur Erosionsminderung wurde in einem Naturversuch seit 1996 umfänglich untersucht und dokumentiert.

Aus den Fachdebatten heraus entstand u. a. das Projekt zur "Entwicklung „ökologisch optimierter Buhnenformen in der Elbe“ der BfG, der BAW und der WSV, in dem modifizierte Buhnenformen, wie zum Beispiel Knick-, Kerb- oder Totholzbuhnen entwickelt und erprobt wurden. Die gemeinsame Entwicklung, Umsetzung und Dokumentation von neuen Ideen hat wesentlich zum Aufbau einer Vertrauensbasis zwischen allen Beteiligten beigetragen, so dass die neuen Ausführungsweisen heute an vielen Stellen in der Elbe zu finden sind. Die Ergebnisse wurden in dem Buch "Alternative Buhnenformen in der Elbe - hydraulische und ökologische Wirkungen" (Schweizerbart Verlag, 2017) im Rahmen der dortigen Buchreihe zur Elbe-Ökologie als Band Nr. 11 veröffentlicht.

Ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung der Elbe wurde 1996 mit der gemeinsamen Unterzeichnung der „Erklärung zur weiteren Entwicklung der Elbe und des Elbe-Seitenkanals“ durch den damaligen Bundesverkehrsminister Wissmann und die Umweltverbände NABU, BUND, WWF und EuroNatur gelegt. In der Erklärung wurde das Ziel formuliert, die Elbe wieder großflächig in einen möglichst naturnahen Zustand zurückzuführen und der Schifffahrt unterhalb von Magdeburg perspektivisch mit dem Mittellandkanal und dem Elbe-Seitenkanal eine alternative Strecke zu ermöglichen. Die Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an der Elbe sollten diese als bessere Alternative für die Schifffahrt berücksichtigen und sich auf unumgängliche und reversible wasserbauliche Eingriffe beschränken. Mit der Erklärung verbunden war das Einsetzen der "Arbeitsgruppe Elbe-Erklärung“ mit Vertreterinnen und Vertretern der vier Naturschutzverbände, der WSV und den Fachbehörden BfG und BAW. Eine Grundlage für die gemeinsame Arbeit war eine Defizitanalyse des Ist-Zustands der flusstypischen Funktionen von Gewässer und Aue. Ein Ergebnis war die Abstimmung eines streckenspezifischen ökologischen Kriterienkatalogs. Da die Bundesländer in der Arbeitsgruppe nicht vertreten und beteiligt waren wurde nach dem Ausklingen der "AG Elbe-Erklärung" im Jahr 2001 die "Arbeitsgruppe WSV-Elbeländer" ins Leben gerufen, der die WSV, die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern sowie die BfG, die BAW und ab 2003 das BfN angehörten. Ihre Aufgabe war die Einschätzung wasserbaulicher Unterhaltungsmaßnahmen in Schutzgebieten der Elbe sowie die Erarbeitung von Empfehlungen zur Erleichterung der Abstimmungsverfahren zwischen der WSV und den zuständigen Behörden des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft. Auf Basis der gemeinsamen Erarbeitungen zum Sachstand der Schutzgebiete (LSG, NSG, Natura 2000) und deren Zielen, der wasserbaulichen Unterhaltungsplanung und der Darstellung von Wirkungsanalysen wurden Empfehlungen für das weitere operative Vorgehen der Abstimmungen abgeleitet, die die Beteiligten in ihren Zuständigkeitsbereichen auch verbindlich einführten. Der mehrteilige Bericht der AG WSV-Elbeländer (2004) war zudem Grundlage für eine Anerkennung des Abstimmungsverfahrens durch die EU-KOM (2006).

Eine einschneidende Zäsur in allen Arbeiten setzte das außergewöhnliche sommerliche Elbe-Hochwasser im August des Jahres 2002. Dieses Ereignis führte dazu, dass sämtliche Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen inklusive der seit Mitte der 1990er Jahren durchgeführten Geschiebebewirtschaftung gestoppt und auf den Prüfstand gestellt wurden und auch Arbeitsgruppen pausierten. Um die Arbeiten wieder aufnehmen zu können, wurden durch die BAW Testate zur Hochwasserneutralität, Abstimmungsunterlagen zur Weiterführung der Buhnenunterhaltung (2003), eine Voruntersuchung zum Regelungssystem der Elbe (2005) und Untersuchungen zur Änderung von Vorlandhöhen (2003 - 2010) erstellt. Mit der Wiederaufnahme der Arbeiten wurde auch die "Projektgruppe Sohlstabilisierung" von WSV, BfG und BAW durch Vertreter des Umweltministeriums des Freistaates Sachsen (SMUL) sowie durch die Biosphärenreservatsverwaltung „Mittelelbe“ für das Land Sachsen-Anhalt erweitert und 2005 der Beschluss gefasst, die Maßnahmen gegen die Sohlerosion, zum Beispiel durch Geschiebezugabe und weitere geeignete flankierende Maßnahmen, wie der lokalen Anpassung von Stromregelungsbauwerken oder Maßnahmen im Vorland, mit dem Willen zu konkretisieren, die verkehrlichen und ökologischen Anforderungen zusammen zu bringen. Mit diesem konstruktiven Tenor veröffentlichte das Verkehrsministerium auch die mit der WSV aufgestellten und dem BMU abgestimmten "Grundsätze für das Fachkonzept der Unterhaltung der Elbe zwischen Tschechien und Geesthacht mit Erläuterungen" (2005). Parallel wurden im Rahmen der Prüfung des Zustandes und der Funktionsfähigkeit des Regelungssystems die Soll-Werte, auf deren Grundlage die Unterhaltung erfolgt, überprüft und damit eine Debatte über die derzeitigen Anforderungen entfacht und das bestehende System in Frage gestellt. Die Ergebnisse der „Voruntersuchung zum Regelungssystem der deutschen Binnenelbe“ (2005) wurden öffentlich vorgestellt, mit dem Ziel, vorhandenes Verwaltungswissen in die Breite zu tragen.

Das von der WSV, BAW und BfG unter Mitwirkung von Ländervertretern aus Sachsen-Anhalt und Sachsen in der AG Sohlstabilisierung erarbeitete Sohlstabilisierungskonzept (2009), bildete mit seinen Ist- und Defizitanalysen die Basis für konkrete Maßnahmenplanungen wie bspw. dem Pilotprojekt Klöden – einer Kooperation des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt. Die Inhalte des Konzepts wurden auch in weiteren Dokumenten, wie zum Beispiel dem Sedimentmanagementkonzept der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (2014) aufgegriffen. Auch die Naturschutzverbände WWF, BUND und NABU bringen sich weiter aktiv in die ökologische Gestaltung der Elbe ein. So wurde eine Reihe von Projekten initiiert und auch im Rahmen von Bundesprogrammen wie "Chance Natur" und „Blaues Band Deutschland“ verankert, die einen Beitrag zur besseren Entwicklung und Vernetzung von Fluss und Aue leisten.

Darüber hinaus haben auch die Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen schon immer einen erheblichen Einfluss auf das Geschehen an der Elbe. Die Ausweisung von Natura 2000 Gebieten infolge der Einführung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU führte dazu, dass die Elbe nahezu vollständig Teil des Natura 2000-Netzwerkes ist. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL, 2000), mit der eine gemeinsame Basis für eine kohärente Wasserpolitik geschaffen wurde, hat auch maßgeblichen Einfluss auf die Planungs- und Umsetzungsprozesse an der Elbe. So wurde der WSV mit der Umsetzung der WRRL in deutsches Recht im Rahmen der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG, 2010) die Verantwortung für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung sowie die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit übertragen. Seit Juli 2021 ist die WSV durch die Änderung des Wasserstraßengesetzes (WaStrG) nun auch beauftragt, hydromorphologische Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gemäß der Maßnahmenprogramme in bzw. an Wasserstraßen umzusetzen.

Dem Gesamtkonzept Elbe kommt eine wichtige Bündelungsfunktion zu, da hier all die Aspekte der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und des Verkehrs gesichtet, geprüft und zusammengeführt werden. Daher ist es wichtig, dass das Gesamtkonzept Elbe aktiv und konstruktiv gelebt wird. Das heißt, dass die schon vorhandenen, ausgereiften und abgestimmten Konzepte und Pläne zur Umsetzung von Maßnahmen genutzt werden und Ressourcen für die Planung, Umsetzung und das Monitoring bei allen Beteiligten dauerhaft gestärkt werden. Zudem gilt es, dass lokale Akteure zum Wirken kommen und auch die inzwischen vielfältig vorhandenen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden. Auch hierzu bedarf es einer entsprechenden Zusammenarbeit. Gleichzeitig braucht es weiterhin den Mut, Pilotmaßnahmen und -projekte umzusetzen um weitere Erfahrungen zu gewinnen und um die kontinuierliche langfristige Fortführung der Monitoringuntersuchungen an der Elbe abzusichern.

Nicht zuletzt gilt es jedoch insbesondere den Dialog aufrecht zu erhalten, in den alle beteiligten Akteure ihre Vorstellungen und Ideen einbringen können. Wichtig dabei ist, dass auch Kompromisse eingegangen werden können und die Bereitschaft dazu aufrechterhalten wird, um trotz aller Vielfalt der Interessen die Ziele des Gesamtkonzeptes Elbe insgesamt nachhaltig weiter zu verfolgen!

Letzte Änderung: 09.02.24