Themenblock I: Wasserbewirtschaftung
Die Gewässerbewirtschaftung im Elbeeinzugsgebiet wird länderübergreifend in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe koordiniert. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL). Die drei Impulsreferate befassen sich mit den Veränderungen der Abflussverhältnisse aufgrund des Klimawandels, den gewässerökologischen Zielstellungen und den geplanten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen.
- Die Elbe im Klimawandel. Abflussverhältnisse in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
- Gedanken bezüglich ausgewählter gewässerökologischer Zielstellungen
- Planungen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an der Elbe
- Diskussion zum Themenblock I
Die Elbe im Klimawandel. Abflussverhältnisse in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
Vortrag von Petra Herzog | Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG)
Petra Herzog ist Abteilungsleiterin quantitative Gewässerkunde in der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz. Als Mitglied im GKE-Beirat berät sie u. a. zu Fragen der Auswirkungen des Klimawandels auf die Elbe.
Quelle: WSA Elbe
Das Thema Klimawandel beschäftigt zunehmend die Gesellschaft. An der Elbe sind die Niedrigwasserereignisse der letzten Jahre sehr präsent. Die BfG setzt sich mit den Themen Klima- und Abflusswandel wissenschaftlich auseinander und bringt die Erkenntnisse an der Elbe ein.
Die Temperaturentwicklung in Deutschland seit 1880 bis heute und in die Zukunft gerichtet bis 2100 hat zur Folge, dass sich auch die Wassertemperaturen in der Elbe erhöhen. Wie die Projektionen zeigen, wird bis 2100 die Anzahl der Tage im Jahr, an denen die Wassertemperaturen die Schwellenwerte der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) von 25 °C bzw. 28 °C überschreiten, im Mittel um 32 Tage bzw. um 6 Tage ansteigen – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die heimische Pflanzen- und Tierwelt.
Für die Abflussentwicklung der Elbe zeigen die aktuellen Projektionen, die auf den Szenarien des 5. Sachstandberichtes des Weltklimarats (IPCC) beruhen, bis 2050 im langjährigen Mittel zunächst kein eindeutiges Änderungssignal der Niedrigwasserabflüsse. Nach 2050 ist jedoch, insbesondere unter Annahme des Szenarios „weiter wie bisher“ (RCP8.5), mit zunehmend negativen Tendenzen zu rechnen. Die Niedrigwasserereignisse der vergangenen Jahre in ihrer mehrjährigen Andauer sind auch im Hinblick auf die Abflussprojektionen an der Elbe als sehr ausgeprägt einzustufen. Allerdings unterliegen die Abflussprojektionen im Elbe-Einzugsgebiet auch besonderen Unsicherheiten wie zum Beispiel einem geringen Wasserdargebot, einem starken Bewirtschaftungseinfluss und einem unklaren Änderungssignal der projizierten Sommerniederschläge.
Aus Sicht der BfG ist deshalb festzuhalten, dass weiterer Forschungsbedarf in diesem Bereich besteht. Konkret wird die BfG nach einer erfolgten Regionalisierung der neuen IPCC-Szenarien (6. Sachstandbericht des Weltklimarats) auf dieser Datenbasis alle Wasserhaushalts- und weitere abgeleitete Größen berechnen und diese auch in den Umsetzungsprozess des GKE einbringen.
Bereits jetzt können Wasserwirtschaft und Schifffahrt beim DAS Basisdienst und dem WS-Klimaportal der BfG auf Informationen zum Thema Klimawandel und Wasser zurückgreifen und sich beraten lassen. Ein bundesweit agierendes, einheitliches NiedrigWasserInformationsSystem (NIWIS) auf breiter Datengrundlage von Bund und Ländern wird voraussichtlich ab 2025 verfügbar sein. Für die Schifffahrt und Logistik stellt die BfG bereits jetzt eine 6-Wochen-Vorhersage für die Elbe zur Verfügung.
Gedanken bezüglich ausgewählter gewässerökologischer Zielstellungen
Vortrag von Dr. Rocco Buchta | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Dr. Rocco Buchta ist Leiter des NABU-Instituts für Fluss- und Auenökologie, Flussexperte des NABU, Leiter des Havel-Projekts und Mitglied im GKE-Beirat.
Quelle: WSA Elbe
Im GKE ist eine gleichrangige Behandlung von Naturschutz und Schifffahrt festgelegt. Die Hauptkritik der Umweltverbände besteht darin, dass den Zielen bezüglich der Schifffahrt von Beginn an messbare Parameter und eine Umsetzungsstrategie zugeordnet wurden, während beides für die ökologischen Ziele bis heute fehlt.
Als Fluss der Norddeutschen Tiefebene ist die Mittelelbe typologisch ein sandgeprägter Fluss im Urstromtal, geologisch jung und fast ohne Terrassenbildung sowie Sohleneintiefung. Zu ihrer natürliche Charakteristik gehören u. a. eine geringe Fließgeschwindigkeit, geringe Amplituden des Wasserstands, eine flache Wasserstands-Abfluss-Beziehung (W-Q-Beziehung), eine breite niedrige Aue und ein großer Formenschatz.
Die im GKE genannten ökologischen Ziele sollen u. a. ein möglichst naturnahes Flusssystem fördern. Ein Teil der gewässerökologischen Ziele wird als Hoheitsaufgaben verfolgt (z. B. die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie). Wesentliche Ziele aber, wie ein naturnahes Flusssystem mit entsprechender Breiten- und Tiefenvarianz, das Vorhandensein von Überflutungsraum und -dauer, eine naturnahe Wasserstands-Abfluss-Beziehung (W-Q-Beziehung) sowie die Verbesserung des Wasserhaushaltes, stehen bisher viel zu wenig im Fokus des GKE-Umsetzungsprozesses. So gibt es bis heute z. B. kaum die charakteristischen Mittelbänke im Strom (Kiesbänke in der Hauptströmung, an denen sich flusstypische kieslaichende Fischarten reproduzieren könnten) und 92 % der ursprünglichen Auenflächen sind vom Hochwasser abgeschnitten.
Die Umweltorganisationen fordern, die Elbe und ihre Auen viel stärker als System zu betrachten und die Ziele dementsprechend zu definieren. Lösungen können nur innerhalb des Systems funktionieren und damit auch unterhaltungsarm werden. Nutzungen, Unterhaltung und Entwicklungsmaßnahmen sind dafür streng am Zielsystem auszurichten. Konkret bedeutet dies, die Flächenretention im Einzugsgebiet zu verbessern, Auen wieder herzustellen und der Elbe mehr Freiheitsgrade zu geben. Dazu müssen als Handlungsgrundlage ein physikalisches Bewertungssystem und ein Interessenausgleich herbeigeführt werden.
Die Umweltverbände fordern weiterhin, dass die im GKE definierten ökologischen Ziele, insbesondere die Entwicklung eines naturnahen Flusssystems mit naturnaher Wasserstands-Abfluss-Beziehung, bei gleichzeitiger Verbesserung der Bedingungen für die Schifffahrt, mit messbaren Zielparametern untersetzt werden und eine konkrete Umsetzungsstrategie vorgelegt wird. Hierzu sind aus ihrer Sicht ganzheitliche Strategien und Projekte notwendig. Erste Schritte dahin sehen sie in der Unterhaltungsanweisung der WSV für die Elbe und dem Beginn von Naturversuchen.
Planungen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an der Elbe
Vortrag von Ulrike Hursie | Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe)
Ulrike Hursie ist Geschäftsführerin der FGG Elbe und Mitglied der Bund-Länder-Kommission des GKE. Darin vertritt sie die Vertragspartner der FGG Elbe in den Belangen der WRRL und der HWRM-RL.
Quelle: WSA Elbe
Die Gewässerbewirtschaftung im Elbeeinzugsgebiet wird länderübergreifend in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe koordiniert. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL).
In der 1. Flusskonferenz im März 2013 sprach Dr. Fritz Holzwarth vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit von einer einmaligen Chance, mit dem Gesamtkonzept Elbe die Belange der Schifffahrt, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes zusammenzuführen und die Entwicklungen an der Elbe voranzubringen. In diesem Sinne wurden für die vier Arbeitspakete Wasserwirtschaft (WRRL, HWRM-RL), Naturschutz (FFH-RL, VSRL), Stromregelung & Sohlstabilisierung sowie Verkehr insgesamt 19 Ziele definiert und daraus eine entsprechende Leitlinie des GKE entwickelt. Sie bildet den inhaltlichen Handlungsrahmen der Bundes- und Landesverwaltungen im Zusammenhang mit dem GKE.
Der gemeinsame Arbeitsplan von Bund und Ländern, der seit September 2022 mit einer Liste aller Maßnahmen und einer interaktiven Karte auf der GKE-Webseite online zur Verfügung steht, zeigt sehr deutlich, dass viele Maßnahmen an einem Flussabschnitt parallel geplant und umgesetzt werden.
Grundlage für die wasserwirtschaftliche Maßnahmenplanung sind der zweite aktualisierte Bewirtschaftungsplan und der aktualisierte Hochwasserrisikomanagementplan der FGG Elbe, beide am 22.12.2021 veröffentlicht. Der Bewirtschaftungsplan lässt erkennen, dass sich der Gewässerzustand seit 2009 bereits verbessert hat. Den Ländern ist bewusst, dass sie nicht alle Maßnahmen bis 2027 umsetzen können, zudem sind Zielerreichungen häufig erst nach Jahren erkennbar. Dies wird transparent im Bewirtschaftungsplan dargestellt.
Die Leistungsbeschreibung „Stopp und Rückführung der anthropogen verursachten Sohlerosion“ ist ein wichtiger Umsetzungsschritt im Anschlussprozess zur Umsetzung des GKE. Sie war ein zentrales Thema in der 13. Beiratssitzung am 13. Oktober 2022. Die BLK hat die Stellungnahme der Umweltorganisationen zum Entwurf entgegengenommen und eine Qualitätssicherung der Vergabe durch die beteiligten Bundesoberbehörden (BAW, BfG, BfN und UBA) zugesichert.
Zum Thema Wassermengenmanagement plant die FGG Elbe einen internen Workshop im April 2023. Die Ergebnisse fließen in einen Sondertermin des Beirats zum Klimawandel mit dem Schwerpunkt sozioökonomische Aspekte des Landschaftswasserhaushalts und wasserwirtschaftliche Maßnahmen ein.
Diskussion zum Themenblock I
Podiumsdiskussion zum Themenblock I
Quelle: WSA Elbe
Nach den drei Impulsvorträgen konnte das Publikum Rückfragen an die Referentinnen und Referenten stellen oder die Vorträge kommentieren. Die Rückfragen und Hinweise für den Themenblock I bezogen sich auf folgende Punkte:
- Einbeziehung der Sümpfungswässer in die Betrachtung der Abflussverhältnisse
- Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung bei den Ländern
- Einbeziehung von Tschechien
- Sohlerosion und Geschiebezugabe
- Erhaltung der Landschaft als Naturraum für Gesellschaft und Naturschutz
- Zusammenarbeit mit dem Naturschutz und finanzielle Ressourcenausstattung zur Schaffung eines guten Zustands der Auen
Frau Herzog bestätigte beim ersten Punkt, dass sozioökonomische Effekte wie Sümpfungswässer, die die Elbe bis zu ca. 15 % prägen, in die Berechnungen der Abflussverhältnisse einbezogen werden.
Frau Hursie versicherte für alle genannten Punkte, dass die FGG Elbe und die BLK diese in ihrer Arbeit berücksichtigen. Mit dem Naturschutz sei man konstruktiv im Austausch und lerne voneinander. Die Geschiebezugaben könnten nur ein Teil der Lösung in einer gesamtheitlichen Betrachtung der Maßnahmen sein. Tschechien sei im GKE-Beirat und im GKE-Bund-Länder-Gremium als Gast vertreten und verfolge somit die Entwicklungen des GKE. Die FGG Elbe habe auf die Bereitstellung finanzieller Ressourcen durch Bund und Länder keinen Einfluss.
Beim letzten Punkt forderten Vertreterinnen und Vertreter von Umweltorganisationen aus dem Publikum, dass der Bund Mittel bereitstellen müsse, damit die Ziele der WRRL und des Naturschutzes durch eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung erreicht werden könnten. Es seien dreistellige Millionenbeiträge notwendig für die Schaffung eines guten Zustands der Auen. Hierzu wies Frau Dr. Dube (BMUV) auf das im Entwurf befindliche „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ des BMUV hin. Im Rahmen des Aktionsprogramms sollen vier Milliarden Euro für vier Jahre bereitgestellt werden, von denen auch die Umsetzung des GKE profitieren und einen deutlichen Schub nach vorne erfahren könne.
Letzte Änderung: 09.02.24
