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Gesamtkonzept Elbe

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Quelle: BfG

Deutsch-Tschechisches Abkommen über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe

Ausgabejahr 2021
Datum 23.07.2021

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit seinem Beschluss zur Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe aufgefordert, mit der Tschechischen Republik langfristig Vereinbarungen im Rahmen eines Staatsvertrags zur Befahrbarkeit der deutschen Binnenelbe zu treffen.

Das Regierungsabkommen dient dazu, die Wasserstraßenplanungen beider Staaten - so weit wie möglich - zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Von deutscher Seite wurde bei den Verhandlungen streng darauf geachtet, dass die Regelungen zu den Fahrrinnenparametern im Einklang mit dem Gesamtkonzept Elbe stehen. Entsprechende Vorhaben werden so geplant, dass sie den Zielsetzungen der WRRL dienen und zugleich die Ziele von NATURA 2000 berücksichtigen. Das Bundesumweltministerium war an den Verhandlungen beteiligt. 

Das von beiden Seiten unterschriebene Regierungsabkommen tritt nach den Regelungen des Artikels 8 in Kraft.

Mit dem Gesamtkonzept Elbe wird dem Fluss eine langfristige Entwicklungsperspektive gegeben, welche die verkehrliche Nutzung der Binnenelbe mit den wasserwirtschaftlichen Notwendigkeiten und der Erhaltung des wertvollen Naturraums in Einklang bringen soll.