Projektseite Gesamtkonzept Elbe

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Luftbild mit Blick flussaufwärts auf die Elbe mit der Saalemündung bei Barby, El-km 291. Zu sehen sind Buhnen mit Anlandungen und das ehemalige Naturschutzgebiet Steckby-Lödderitzer Forst.

BLG fasst Beschluss zum Prüfauftrag „Analyse zur Umsetzbarkeit eines Stopps bzw. der Rückführung der anthropogen verursachten Sohlerosion“

Ausgabejahr 2022
Datum 09.12.2022

In der 4. Sitzung des Bund-Länder-Gremiums für den Anschlussprozess des Gesamtkonzeptes Elbe (BLG) am 19.05.2022 wurde beschlossen, die Zustimmung zu einer Leistungsbeschreibung zur Untersuchung der Zukunftsbetrachtung „Analyse zur Umsetzbarkeit eines Stopps bzw. der Rückführung der anthropogen verursachten Sohlerosion“ auch außerhalb einer regulären Gremiumssitzung zu erteilen. Zuvor wurde ein Entwurf zwischen den Bundes- und Landesbehörden abgestimmt und dieser in der 13. Sitzung des Beirates zum Gesamtkonzept Elbe am 13.10.2022 diskutiert und bestätigt.

Im Rahmen des Gesamtkonzeptes Elbe werden verschiedene Themenfelder benannt. Aufgaben und Ziele, die über den räumlichen, inhaltlichen und zeitlichen Rahmen des GKE hinausgehen und im Rahmen der Erstellung des Konzeptes keine abschließende Betrachtung mehr erfahren konnten, werden im Themenfeld Z (Zukunftsbetrachtungen) beschrieben. Die Formulierung der Rahmenbedingungen für die Bearbeitung dieser Themen ist Bestandteil des Folgeprozesses.

Das Thema „Stopp und Rückführung der anthropogen verursachten Sohlerosion“ ist im Themenfeld Z der Leitlinie des Gesamtkonzeptes Elbe verankert. Die historische und zum Teil bis heute andauernde Tiefenerosion der Elbe, die durch ein komplexes Prozessgefüge bestimmt wird, ist nicht allein für die Elbe als Verkehrsweg, sondern u. a. auch für den Zustand der Auenlebensräume, die Umwelt, die Bevölkerung, die Politik und die Verwaltungen der Elbanliegerländer ein zentrales Problem mit zahlreichen Folgewirkungen.

Die Untersuchung der Zukunftsbetrachtung wird in zwei Phasen erfolgen. Zunächst sollen die im Thema enthaltenen Aufgaben und möglichen Zielzustände definiert, dazu Rahmenbedingungen und Grundlagen ermittelt und daraus mögliche Lösungsansätze abgeleitet werden (1). Darauf aufbauend müssen die Konfliktpotenzialen abgeschätzt, die Akzeptanz und Umsetzbarkeit möglicher, alternativer Lösungsansätze geprüft und der Umfang von deren Umsetzung bewertet werden. Gemäß Geschäftsordnung haben der Bund und die Anrainerländer der Binnenelbe nun die Leistungsbeschreibung für den ersten Teil der Untersuchung einstimmig angenommen. Damit ist der Weg für das WSA Elbe frei, hierzu eine Ausschreibung vorzubereiten und zu veröffentlichen.