Geschiebezugabe an der Elbe gegen die Erosion der Gewässersohle
Datum 02.05.2023
Im Auftrag des WSA Elbe sind auf der Elbe Schiffe der Arbeitsgemeinschaft „Domarin & HydroWacht“ im Einsatz, um dem Fluss Sand und Kies zuzugeben und so der Erosion der Gewässersohle entgegenzuwirken.
Beladung einer Klappschute mit Geschiebeersatzmaterial im Hafen Torgau
Quelle: WSA Elbe
Die Sohle der Elbe besteht vor allem aus Sand und Kies. Sie ist nicht fest, sondern beweglich und verändert sich ständig. Im Bereich der Erosionsstrecke tieft sich die Sohle der Elbe bis zu 2 cm pro Jahr ein. Langfristig hat dieser Prozess negative Folgen für den Grundwasserstand und damit auch für die Auen in dieser Region. Durch die Zugabe eines speziell zusammengestellten Sand-Kies-Gemisches wird die Fähigkeit der Wasserströmung gebunden, eine bestimmte Masse an Geschiebe zu transportieren. Diese Geschiebetransportkapazität ist Abhängigkeit von der Korngröße, der Kornform, dem Gefälle, der Fließgeschwindigkeit und der Fließtiefe. Je höher die Wasserstände und die Fließgeschwindigkeiten der Elbe sind, desto mehr Material wird an ihrer Sohle transportiert und umso mehr Sand und Kies muss zugegeben werden. Bei Wasserständen am Pegel Torgau über 4 m können so bis zu 1200 t pro Tag zugegeben werden. Würde kein Material zugegeben, würde sich der Fluss am Geschiebe des eigenen Bettes bedienen und sich die Sohle immer weiter eintiefen.
Transport des Geschiebeersatzmaterials
Quelle: WSA Elbe
Im Streckenabschnitt zwischen Torgau und Lutherstadt Wittenberg beträgt das jährliche Geschiebedefizit ca. 120.000 t pro Jahr. Zum Ausgleich dieses Defizites wird bereits seit 1995 versuchsweise und seit 2010 auf Grundlage des eingeführten Sohlstabilisierungskonzeptes der Elbe Geschiebeersatzmaterial zugegeben. Die Zugabe von Geschiebe ist derzeit die einzige Maßnahme, die der Erosionstendenz der Elbe in größerem Umfang entgegenwirkt. Neben der Zugabe von Geschiebeersatzmaterial wird auch Baggermaterial aus anderen Stellen der Elbe verklappt. Dies wird bis zur Umsetzung anderer notwendigen Maßnahmen auch weiterhin erforderlich sein.