Wehranlage Geesthacht: Fischaufstiegsanlage Süd wieder in Betrieb genommen
Datum 13.12.2023
Nach vierjähriger Planungs- und Bauzeit wurde am 13.12.2023 die Fischaufstiegsanlage Süd am Wehr Geesthacht wieder in den Betrieb genommen. Nun können Wanderfische wie Lachse oder Aale auch auf der Südseite des Wehres wieder auf- und absteigen.
Tjark Hildebrandt, Leiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe: „Ich freue mich über die problemlose Bauabwicklung und die schnelle Wiederinbetriebnahme der südlichen Fischaufstiegsanlage an der Wehranlage Geesthacht."
Im Jahr 2019 musste die Fischaufstiegsanlage Süd aus Sicherheitsgründen vom WSA Elbe außer Betrieb genommen. Zu diesem Zeitpunkt bestand akute Einsturzgefahr, da die Spundwände der Fischaufstiegsanlage zu kippen drohten.
Da der Ersatz der Spundwände im Zusammenhang mit der anstehenden Wehrsanierung ohnehin erforderlich gewesen wäre, hat das vom WSA Elbe beauftragte Wasserstraßen-Neubauamt Hannover die Planung zur Wiederherstellung der Anlage Süd und weitere sicherheitsrelevanter Maßnahmen am Südufer des Wehres Geesthacht vorgezogen realisiert. Diese Planungen wurden 2021 abgeschlossen.
Andreas Dohms, Baubevollmächtigter des WNA Hannover: „Alle am Bau Beteiligten haben die technischen Herausforderungen dieser schwierigen Baumaßnahme hervorragend gemeistert und in Rekordzeit geplant und gebaut".
Einige restliche Bauarbeiten werden im Frühjahr 2024 abgeschlossen werden.
Das Bauvolumen beträgt ca. 9,5 Mio. Euro.
Die Wehranlage Geesthacht ist Bestandteil der Staustufe Geesthacht, der einzigen Staustufe an der Elbe auf deutschem Gebiet. Weitere Bestandteile sind eine Doppelschleuse, eine Überlaufschwelle sowie die Fischaufstiegsanlage Nord (2010 in Betrieb genommen) und die jetzt wieder in Betrieb genommene Fischaufstiegsanlage Süd. Beide Fischaufstiegsanlagen sind Voraussetzung dafür, dass die Fische die Staustufe überwinden können und dadurch Fischwanderung auf der Elbe möglich ist.
Die Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für Fischaufstiegsanlagen ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 34 Abs. 3 WHG). Danach sind an Stauanlagen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit durchzuführen soweit diese zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind.
Luftbildaufnahme: Baustelle Fischaufstiegsanlage Süd Geesthacht im August 2023
Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSV.
Luftbildaufnahme Fischaufstiegsanlage in Geesthacht
Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSV.


